Sehr geehrte Damen und Herren,
als Unternehmer ist das Familienrecht ein besonders sensibles Thema.
Im Fall der Scheidung kommen zu den privaten emotionalen Problemen als Unternehmer noch im Rahmen des Zugewinnausgleichs die Bewertung Ihrer Gesellschaft. Mittels Sachverständigengutachten wird der Wert Ihres Unternehmens ermittelt. Hieraus resultiert ein Geldanspruch, der zu erfüllen ist. Allerdings ist der ermittelte Wert ein theoretischer Wert, der nicht so einfach zu erfüllen ist, wie die Überweisung von einem Bankkonto. Sprichwörtlich können Sie von Ihrer Gesellschaft nicht „abbeißen“.
In solchen Fällen brauchen Sie einen starken Partner. Als interdisziplinäre Partnerschaft aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern haben wir die Expertise im eigenen Haus und müssen nicht auf externe Dritte zugreifen. Wir bieten einen Full Service aus einer Hand und können durch unser Fachwissen auch Gerichtssachverständigen Paroli bieten. Schließlich ist gerade die Unternehmensbewertung in der Betriebswirtschaftslehre ein Feld nahezu unbegrenzter Möglichkeiten.
Aber auch im Vorfeld der Eheschließung ist eine exzellente Beratung notwendig, die so individuell ist, wie Ihre Gesellschaft. Durch einen auf Ihre Bedürfnisse ausgerichteten Ehevertrag vermeiden Sie Streit und verhindern, dass Ihre Existenzgrundlage zum Spielball privater Konflikte wird – schon im Interesse Ihrer Mitarbeiter.
Kontaktieren Sie uns!
Leitbild für unsere Tätigkeit ist stets § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte:
Wir helfen Ihnen professionell durch diese schwere Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Florian Körber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Nähere Informationen zu Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte finden Sie unter